„Der Wert liegt im Auge des Betrachters?“
Leitsatz der subjektiven Werttheorie
Verkehrswertgutachten
Eine professionelle Bewertung von Immobilien kann aus verschiedenen Anlässen erforderlich werden. Je nach Objekt wird zum einen der technische Substanzwert (Sachwert) und zum anderen der Marktwert nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Ertragswert) benötigt. Auf der Grundlage eines Wertgutachtens werden so häufig existenzielle Entscheidungen getroffen. Um so mehr sollte man sich in diesem Fall weniger auf sein subjektives Gefühl, denn auf die objektive Bewertung eines Spezialisten verlassen, der mit geschultem Auge und den geeigneten Berechnungsverfahren nach der ImmoWertV den marktkonformen Wert der Immobilie ermitteln kann.
Ein ausführliches Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB geht immer mit einer hohen Verantwortung des Sachverständigen einher. Die mangelnde Recherche im Nachgang zum Ortstermin kann Fehler oder Falschbegutachtungen mit unter Umständen weitreichende finanzielle Folgen oder sogar Haftungsansprüchen zur Folge haben. Durch mein über die Jahre erarbeitetes, fundiertes Fachwissen und meine immobilienwirtschaftlichen Kenntnisse als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter kann ich ihnen eine zuverlässige Verkehrswertermittlung zusichern.
- Anfertigung von Verkehrswertgutachten
- Ermittlung Bodenwert, Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert
- Versicherungswertermittlung für die Gebäudeversicherung
Kosten
Die Kosten für ein solches Wertgutachten müssen individuell ermittelt werden. Grundsätzlich ist das Honorar vom erforderlichen Aufwand und der Recherchetiefe abhängig. Liegen bereits umfangreiche Bauunterlagen und behördliche Bescheinigungen vor, vermindert dies die Kosten. Bestehen Lasten und Dienstbarkeiten im Grundbuch oder sind grunstücksgleiche Rechte eingetragen, ist der Bewertungsumfang entsprechend umfangreicher. Einen Überblick der benötigten Unterlagen habe ich als PDF-Datei zusammengestellt. Liegen Ihnen diese nicht oder nur teilweise vor, so bin ich gerne bei der Beschaffung behilflich. Zur Abfrage und Einsichtnahme bei den Ämtern und Behörden ist eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin erforderlich.
Schadengutachten
- Bewertung von Gebäudeschäden
- Begleitung bei der Schadenabwicklung
- Prüfung der Versicherungssumme
Versicherungswertermittlung
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