„Da wir nun einmal nicht vollkommen sind, müssen wir ein sachlich Urteil schätzen.“

Brachmann – Holzner

Warum ein Versicherungswert-Gutachten?

Eine professionelle Ermittlung des Versicherungswerts für bauliche Anlagen kann sich vor allem bei größeren Objekten, wie Wohnanlagen, Bürohäusern, Gewerbeimmobilien, Betriebs- und Produktionsgebäuden lohnen. Gerne prüfe ich Ihre Versicherungsunterlagen und erstelle in Abstimmung mit Ihrem Makler und Versicherer ein aussagekräftiges Versicherungswert-Gutachten bzw. eine sogenannte Feuerversicherungstaxe. Das Versicherungswertgutachten dient somit als Basis für die Prämienfestlegung der Gebäudeversicherung.

Oftmals ist der Versicherungsnehmer selbst oder Makler je nach Bauart und Komplexität des Bewertungsobjektes ohne weiteres Fachwissen nicht in der Lage einen objektspezifischen Versicherungswert zufinden. Ist der Versicherungswert zu gering ermittelt worden, ist kein ausreichender Versicherungsschutz gegeben bzw. ist dieser zu hoch‚ wird vermutlich eine überhöhte Versicherungsprämie gezahlt. Nur ein zutreffender Wert verschafft die Sicherheit, einen bestmöglichen Versicherungsschutz und damit angemessene Entschädigung im Schadenfall zu erhalten.

  • Anfertigung von Versicherungswertgutachten
  • Überprüfung der Versicherungssumme
  • Feuerversicherungstaxen für die Gebäudeversicherung

Wie wird der Versicherungswert ermittelt?

Im Rahmen eines Versicherungswert-Gutachtens wird der Gebäude-Versicherungswert zum Neuwert und Zeitwert ermittelt. Eine solche Bewertung bezeichnet man auch als Feuerversicherungstaxe bzw. Wertgutachten auf Basis 1914. Es handelt sich dabei um den theoretischen Bauwert bzw. die ortsüblichen Wiederherstellungskosten, die man im Basisjahr 1914, 1970 oder 2000 für das Gebäude bezahlt hätte und schafft die rechnerische Grundlage für die Bestimmung des genauen Versicherungswerts und letztendlich auch der Versicherungsprämie. Auf Basis dieser Grundversicherungssumme und mit Hilfe des Bauindex des statistischen Bundesamtes kann der jeweilige aktuelle Wertzuschlag ermittelt werden. Der Wert des Grund und Bodens bleibt unberücksichtigt. Wohl aber können die baulichen Außenanlagen, wie Einfriedungen, Freitreppen oder Grenzmauern mit bewertet werden, soweit sich die Versicherungsdeckung auf diese Bauteile erstreckt.
Es empfiehlt sich immer die Prüfung und Bewertung der Versicherungssumme durch einen unabhängigen Sachverständigen, der gegebenenfalls auch mit der wiederherstellenden Schadenbegleitung vertraut ist und entsprechendes Praxiswissen aus den Schadenfällen einbringen kann.
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Versicherungswert Geschäftshaus
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Versicherungswert Logistikunternehmen

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Versicherungswert Produktionsgebäude